Tuesday, February 12, 2019

Warum habe ich meine Lingerie Buch Serie nicht weiter gemacht ?Und was man beachten muss beim Bloggen!!!

Ich bin letztens gefragt worden ,was aus meiner Lingerie Buch Serie geworden ist und habe mir nun überlegt ,das ich ein kleines Statement dazu schreibe,was auch für das Bloggen von Bildern und Namen/Marken im Allgemeinen betrifft

Es ist in Deuschland im allgemeien nicht so einfach über etwas kaufliches oder erworbenes zubloggen ,dazu gehören auch selbst erworbene Bücher
Man darf generell nichts abfotografieren aus den Büchern und Bilder un im Fall der Schnittmuster in den Lingerie Bücher haben Urheberrechte
Zwar darf man ,unter Nennung des Verlagsnamen ,die meisten Cover der Bücher auf einem öffentlichen Blog benutzen ,aber eben auch nicht mehr.Was dann nicht besonders sinnig ist ,wenn man über ein Nähbuch rezensieren möchte
Erschwerend kommt hinzu das meine Bücher in der USA  oder in der UK veröffenticht wurden ,wo as Recht der Veröffentlichng zwar nicht zu eng gefasst ist wie in Deutschland aber UK durch aus noch unter das EU Recht fällt

Daher habe ich alle Blogeinträge die etwas mit den Büchern zutun hatten rausgenommen .
Bei den Bildern der Schnittmuster ist es etwas entspannter mit den Urheberrechten ,allerdings muss ich das nach den Gesetzen vom letzten Jahr als Werbung oder Markennennung deklarieren ,um mir nicht da irgendwas einzuhandeln.
Man muss heutzutage als privater Blogger ,also ich zahle alles selbst ,werde nicht unterstützt und bekomme auch nichts  geschenkt ,vieles bedenken ,weswegen ich dazu übergegangen bin nur noch private von mir gefertigte Fotos mit mir in meinen Werken ( oder meine Werke auf meiner Puppe ) veröffentliche

Für meine Friedhofs und Stadtbilder gibts einen neuen Blog hexensternpics
Hierist es ebenfalls nicht mehr so einfach ,trotz des Panorama Rechts.Friedhöfe sind generell okay ,aber ich ann zb meine Bilder vom Schlosspark Schwerin nicht veröffenlichen ,leider
Nur die vom See ,aber nicht die von der Parkanlage oder dem Schloss

Da fragt man sich manchmal schon noch ,ob das alles noch Sinnmacht und im Nachhinein bin ich froh ,das ich dann nicht Fotgrafin geworden bin -)
Wie gut das ich nicht meine selbstgekauften Rosen um Erlaubniss fragen muss ,damit ich das Bild veröffentlichen darf








2 comments:

Frau Nähfreundins Tagebuch said...

..Abfotografierte Stellen aus Büchern, wo man auch sieht, daß sie abfotografiert sind, darf man auch nicht benutzen????? Das war mir neu.

Stern/Alenn said...

Hallo SUsan

Ja abfotografieren aus einem Buch und eine Veröffentichung ist rechtlich verboten .Die Rechte liegen meistens bei den Fotografen und nicht beim Verlag ,so das man nicht nur den Verlag sondern auch den Fotografen oder ggf den Autor anschreiben muss für die Rechte .Daher geben die Verlage nur die Cover der Bücher frei .Sehr schwierig alles .Das ist aich beim Panorama Recht nihct so ganz einfach ,also bei Bidern von Öffentlichen Plätzen wie zb dem Eiffelturm